Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung (Ersthelfer) und Brandschutzhelfer
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.
Kosten der Ersthelfer-Aus- und Fortbildung
Die Lehrgangsgebühren werden von der BG bezahlt. Wir rechnen direkt mit der BG ab. Weitere Kosten – zum Beispiel Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten – trägt das Unternehmen selbst.
Wie melde ich mich an?
Unter: Kontaktformular oder E-Mail: info_beratung@gmx.de
Telefonisch: 01708144625 Herr Slabik
Kennziffer der Schule: 8.1209
ABC-SEMINARE bildet Sie gemäß DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Vorschrift 1 zum Ersthelfer aus.
Wie werde ich Brandschutzhelfer?
Einfach anrufen unter: 0170-8144625 Herr Slabik
oder: Kontaktformular